
Wertermittlung von bebauten und unbebauten Grundstücken
Wie viel ist Ihre Immobilie und Ihr Grundstück wert?
Ihr Sachverständiger liefert Ergebnisse - sachlich und neutral!
Die wirtschaftliche Bewertung einer Immobilie oder Liegenschaft kann in verschiedenen Situationen bares Geld wert sein.
In manchen Situationen ist es sogar unumgänglich, eine neutrale wirtschaftliche Bewertung im Sinne eines
Verkehrswert-Gutachtens zu erstellen.
In beispielhaft folgenden Fällen ist ein Verkehrswert-
• Bei Verkauf einer Liegenschaft, um einen Kaufpreis nachhaltig und realistisch zu ermitteln und sich sicher sein zu können, die eigenen Immobilie nicht "unter Wert" verkauft zu haben.
• Bei Verkauf oder Rechtsnachfolge, z.B. im Erbfall, um einen möglichst objektiven, einer Prüfung standhaltenden und nachweisbaren Verkehrswert einer Immobilie oder Liegenschaft zu erhalten.
... und in beispielsweise diesen Fällen ist ein Verkehrswert-
• Zu Zwecken der Zwangsversteigerung einer Liegenschaft durch das zuständige Amtsgericht.
• Zu Beleihungszwecken, als sachverständigenseitige Basis einer bankseitigen Beleihungsbewertung Ihrer Immobilie oder Liegenschaft.
Wir ermitteln den Verkehrswert zu diesen und anderen Zwecken auf Basis der einschlägigen Wertermittlungsverordnungen, ermitteln notwendige Parameter zur Bewertung zuverlässig und vollständig, denn nur so sind sachverständigenseits im Sinne der Wertermittlung fachlich korrekte Ergebnisse zu erzielen.
Dabei entscheiden wir uns von Fall zu Fall individuell für das für die Eigenschaften Ihrer Immobilie geeignete Wertermittlungsverfahren, entweder idealerweise für das Vergleichswertverfahren oder alternativ das Ertragswertverfahren oder das Sachwertverfahren. Eine im Verkehrswert-Gutachten implementierte Prüfrechnung stütz die Plausibilität des Ergebnisses.
In beispielhaft folgenden Fällen ist ein Verkehrswert-
Gutachten bares Geld wert...
• Bei Verkauf einer Liegenschaft, um einen Kaufpreis nachhaltig und realistisch zu ermitteln und sich sicher sein zu können, die eigenen Immobilie nicht "unter Wert" verkauft zu haben.
• Bei Verkauf oder Rechtsnachfolge, z.B. im Erbfall, um einen möglichst objektiven, einer Prüfung standhaltenden und nachweisbaren Verkehrswert einer Immobilie oder Liegenschaft zu erhalten.
... und in beispielsweise diesen Fällen ist ein Verkehrswert-
Gutachten unumgänglich:
• Zu Zwecken der Zwangsversteigerung einer Liegenschaft durch das zuständige Amtsgericht.
• Zu Beleihungszwecken, als sachverständigenseitige Basis einer bankseitigen Beleihungsbewertung Ihrer Immobilie oder Liegenschaft.
Wir ermitteln den Verkehrswert zu diesen und anderen Zwecken auf Basis der einschlägigen Wertermittlungsverordnungen, ermitteln notwendige Parameter zur Bewertung zuverlässig und vollständig, denn nur so sind sachverständigenseits im Sinne der Wertermittlung fachlich korrekte Ergebnisse zu erzielen.
Dabei entscheiden wir uns von Fall zu Fall individuell für das für die Eigenschaften Ihrer Immobilie geeignete Wertermittlungsverfahren, entweder idealerweise für das Vergleichswertverfahren oder alternativ das Ertragswertverfahren oder das Sachwertverfahren. Eine im Verkehrswert-Gutachten implementierte Prüfrechnung stütz die Plausibilität des Ergebnisses.